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Umfangreiche Detailinformation auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html

Informationsblatt des Finanzministeriums: https://www.gemeinnuetzig.at/wp-content/uploads/2024/05/2024_Spenden_Infoblatt_Vereine.pdf

Checkliste des Finanzministeriums: https://www.gemeinnuetzig.at/wp-content/uploads/2024/05/2024_Spenden_Checkliste_Antrag_Vereine.pdf


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titleCheckliste für die Spendenabsetzbarkeit
  • Die Statuten des Vereines müssen die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllen.
  • Nur ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann den Antrag für den verein beim Finanzamt erstmalig und jedes Jahr zur Verlängerung via FinanzOnline einbringen.
  • Das Finanzamt stellt bei positiver Prüfung den Verein in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen. Für das Jahr 2024 gilt die Sonderregelung, wenn der Antrag vor 30. Juni 2024 gestellt wird, dass die Wirksamkeit rückwirkend per 1.1.2024 gilt.
  • Für die Spendendatenerfassung muss der Verein genaue Aufzeichnungen führen (Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Hohe der Spende)
  • Ist der Verein in der Liste der spendenbegünstigten Organisationen, so ist er verpflichtet die Spenderdaten, sofern gewünscht, rechtzeitig an das Finanzamt zu übermitteln.

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Der Verein bedient sich eines Dienstleisters der (eine gesammelte) Spenderdatenübermittlung an das Finanzamt für den verein durchführt. Dafür ist der Antrag Spend2 (Bekanntgabe eines Dienstleisters /einer gemeinsamen Übermittlungsstelle zur Sonderausgaben-Datenübermittlung in FinanzOnline) erforderlich.

Für diesen Zweck ist der Österreichische Blasmusikverband gerade bemüht die Voraussetzungen als Dienstleister selbst aufzubauen. Dafür wird in der BlasmusikApp ein Spendensammelmodul aufgebaut, welches dem Spendensammler erlaubt die erforderlichen Spenderdaten zu erfassen. Die erfassten Daten werden dann automatisch und zeitgerecht vom Server des ÖBV an das Finanzamt übertragen.

Sobald diese Dienstleistung in Betrieb geht werden wir ausführlich darüber informieren.


Die Antragsformulare sind unter folgendem Link zu finden: BMF - Formulare Steuern & Zoll

Unter der Überschrift "Formularsuche" den Begriff "Spend1" oder "Spend2" eingeben und auf das Suchsymbol klicken.