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Trauermärsche (Tempo: 60 - 64 M. M.) und Prozessionsmärsche (Tempo: 72 - 76 M. M.) werden auf folgende Weise eingeschlagen:


Notenbeispiel 4a
Einschlagen eines Trauermarsches im 4/4 Takt


Notenbeispiel 3b
Einschlagen eines Trauermarsches im 6/8 Takt

Beim Trauermarsch soll das Schlagfell der Großen und Kleinen Trommel mit einem schwarzen Tuch bedeckt werden. Das Aufnehmen und Ansetzen (Abnehmen und Absetzen) der Instrumente erfolgt nach den üblichen, oben dargestellten Richtlinien (Siehe IV./5. Ansetzen und Absetzen der Instrumente).

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