Meldungen werden in der Regel
- bei Marschmusikbewertungen an den ersten Bewerter erstattet,
- oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu I./2. Antreten und Abtreten).
Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung macht der Stabführer eine Kehrtwendung über links (180 Grad / der Stab ist dabei in Grundstellung). Beim Rückmarsch auf seinen Platz vor die Kapelle ist der Stab in "Ruht"-Stellung.