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Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.



Wo erhalte ich ihn:

Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Bei der Landespolizeidirektion bzw. dem Polizeikommissariat 

In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:

  • Bei den  Gemeinden
  • In den Statutarstädten: beim Magistrat
  • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ZustaendigeStellen

Muss er persönlich beantragt werden

Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. 

Welche Unterlagen sind nötig:

Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann die erweitere Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ seit 2024 kostenfrei ausgestellt werden.

Du brauchst folgende Unterlagen:

  • Antragsformular Strafregisterbescheinigung
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  • Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Bestätigung vom Verein ausgefüllt auf den den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ErforderlicheUnterlagen

Nötige Unterlagen

Formulare von Funktionär*innen auszufüllen: Antragsformular Strafregisterbescheinigung

Formulare vom Verein zu bestätige 

Bestätigung vom Verein ausgefüllt (für Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)

Bestätigung über Freiwilliges Engagement des Österreichischen Blasmusikverbandes
  

Bestätigung über Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation (zum Antrag)

Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung: 

 

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