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Meldungen werden in der Regel

  • bei Marschmusikbewertungen an den ersten Bewerter erstattet,
  • oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu I./2. Antreten und Abtreten).

Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung marschiert der Stabführer mit einer Kehrtwendung über links - wobei beim linken Fuß die Fußspitze gehoben wird, und beim rechten Fuß die Ferse gehoben wird. Dann erfolgt eine Drehung um 180 Grad nach links, wobei der rechte Fuß schräg hinten aufgesetzt und dann beigezogen wird. Der Stab ist dabei in „Ruht"-Stellung. Anschließend geht der Stabführer auf seinen Platz vor der Kapelle zurück.

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