• Die Wahlordnung legt die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen fest und steht in den Statuten oder der Geschäftsordnung
  • Das Wählerverzeichnis enthält alle stimmberechtigten Mitglieder (Statuten), die Zahl der Wahlberechtigten ist vor Beginn der Wahlen vom Wahlleiter festzustellen
  • Zumindest ein Wahlvorschlag muss vom Vorstandes erstellt werden, weitere Vorschläge sind schriftlich zu hinterlegen, es bedarf der Einverständnis der zu Wählenden
  • Der Wahlleiter ist vorher zu bestimmen und darf nicht aus den eigenen Reihen stammen (Verbandsvertreter, Bürgermeister, Ehrengast)
  • Die Abstimmung erfolgt prinzipiell über Stimmzettel, kann aber auch per Handzeichen erfolgen, die Gegenstimmen und Enthaltungen sind festzustellen. Eine Einzelabstimmung pro Funktion oder eine Gesamtabstimmung ist möglich, der Wahlleiter hat dies vor der Wahl mit den Anwesenden abzuklären. Im Anschluss muss die Einverständnis der Gewählten eingeholt werden.


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