• Meldepflichtige Veranstaltungen bis spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  • Anzeigepflichtige Veranstaltungen bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

      Können diese Fristen nicht eingehalten werden, so ist mit der zuständigen Behörde jedenfalls Kontakt aufzunehmen, da verspätet eingelangte Anzeigen/Meldungen nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden können.

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