- Meldepflichtige Veranstaltungen bis spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.
- Anzeigepflichtige Veranstaltungen bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Können diese Fristen nicht eingehalten werden, so ist mit der zuständigen Behörde jedenfalls Kontakt aufzunehmen, da verspätet eingelangte Anzeigen/Meldungen nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden können.