(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)
Pro Verein sollte per Vorstandsbeschluss mindestens ein Vereinsmitglied als schutzbeauftragte Person nominiert werden.
(Empfehlung: Ernennung von mindestens 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts.)
Welche Voraussetzung soll eine schutzbeauftragte Person mitbringen?
- Volljährigkeit
- Sehr gute Kenntnis des eigenen Vereins und dessen Hierarchien
- Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität
- Wissen über Anlaufstellen und die rechtliche Lage
- Empfehlung: keine andere Funktion im Verein inne
- Empfehlung: Berufsausbildung im pädagogischen/psychosozialen Feld
- Interesse an Aus- bzw. Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz
SL/16.01.2025