IM WIKI SIND AKTUELL NUR DIE ANHÄNGE VOLLSTÄNDIG drinnen - das Schutzkonzept bzw. die Texte die im Dokument stehen - werden erst nach der Testphase hinein finalisiert!
SCHUTZKONZEPT für die Österreichische Blasmusik
- Vorwort des ÖBV-Präsidenten Erich Riegler
- 01-EINLEITUNG
- 02-RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- BVG Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB),
- Jugendschutzgesetz
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG), insbesondere § 37 (Mitteilungspflicht bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
- 2.2 Dokumentation – Datenschutz
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- 03-DEFINITIONEN
- 04-DIE RISIKOANALYSE
- 05-PRÄVENTIVE STRUKTUREN
- 06-INTERVENTION
- 07-EVALUIERUNG UND WEITERENTWICKLUNG
- 08-ANHANG
Populäre Themen
Es sind keine Stichwörter vorhanden, die diesen Kriterien entsprechen.