Ein Schutzkonzept ist eine wichtige Maßnahme von Organisationen, Einrichtungen, Vereinen etc. um deren Mitglieder vor Gewalt, Missbrauch, Grenzverletzungen und Vernachlässigung zu schützen.
Mögliche Risiken in der Organisation/im Verein werden erkannt und passende Maßnahmen festgelegt, um diesen Risiken vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.
Infos zum Schutzkonzept
SCHUTZKONZEPT für die Österreichische Blasmusik
- Vorwort des ÖBV-Präsidenten Erich Riegler
- 01-EINLEITUNG
- 02-RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- BVG Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB),
- Jugendschutzgesetz
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG), insbesondere § 37 (Mitteilungspflicht bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
- 2.2 Dokumentation – Datenschutz
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- 03-DEFINITIONEN
- 04-DIE RISIKOANALYSE
- 05-PRÄVENTIVE STRUKTUREN
- 06-INTERVENTION
- 07-EVALUIERUNG UND WEITERENTWICKLUNG
- 08-ANHANG
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