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- Die Aufgaben des Obmannes (Steiermark)
- Die organisatorischen Aufgaben des Kapellmeisters (Steiermark)
- Informationen für JugendreferentInnen in der Steiermark
- Veranstaltungen in der Steiermark
- Allgemeine Fragestellungen zur Planung einer Veranstaltung in der Steiermark
- 1) Welche Bestimmungen gelten für öffentliche Veranstaltungen in der Steiermark?
- 2) Wie ist eine Veranstaltung im Veranstaltungsgesetzt definiert?
- 3) Wann muss der Veranstalter ein Formular ausfüllen und der zuständigen Behörde übermitteln?
- 4) Wann ist eine Veranstaltung öffentlich?
- 5) Beispiele für Veranstaltungen
- 6) Welche Formulare sind für die Anzeige/Meldung einer Veranstaltung zu verwenden?
- 7) Bis wann muss das vom Veranstalter ausgefüllte Formular bei der Behörde einlangen?
- 8) Wie berechnet man die Größe einer Veranstaltung?
- 9) Welche Personen sind zu zählen?
- 10) Was ist eine „Kleinveranstaltung"?
- 11) Zuständige Behörde für unterschiedliche Veranstaltungsarten
- 12) Was ist der Vorteil, wenn für eine Stätte eine entsprechende Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden ist?
- 13) Wann muss eine Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden sein?
- 14) Behördenzuständigkeit für Veranstaltungsstätten
- 15) Wer kann als Veranstalter auftreten?
- 16) Welche Voraussetzungen muss der Veranstalter mitbringen?
- 17) Welche Verantwortung trägt der Veranstalter?
- Die Bestimmungen der Veranstaltungssicherheitsverordnung VSVO Steiermark
- 1) Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben
- 2) Gelten die Bestimmungen der VSVO für alle Veranstaltungen?
- 3) Welche Bestimmungen gelten für Kleinveranstaltungen?
- 4) Welche Bestimmungen gelten für anzeigepflichtige Veranstaltungen?
- 5) Welche Bestimmungen der VSVO gelten für meldepflichtige Veranstaltungen in genehmigten Veranstaltungsstätten?
- 6) Was sind Veranstaltungseinrichtungen?
- 7) Was ist bei der Verwendung von Veranstaltungseinrichtungen bei einer Veranstaltung zu beachten?
- 8) Welche Veranstaltungseinrichtungen sind nicht zu registrieren?
- 9) Ist für Veranstaltungseinrichtungen eine Gebrauchsabnahme erforderlich?
- 10) Wer gilt als fachkundige Person?
- 11) Wie viele Sanitäranlagen sind bei Veranstaltungen vorzusehen?
- 12) Wann ist ein Ordnerdienst erforderlich und wie viele Ordner sind vorzusehen?
- 13) Wann ist ein Rettungsdienst vorzusehen?
- 14) Wann ist ein Brandschutzdienst erforderlich?
- 15) Welche Gutachten sind bei der Veranstaltung für die Überwachungsbehörde bereitzuhalten?
- Allgemeine Fragestellungen zur Planung einer Veranstaltung in der Steiermark
- Südtirol
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
Musik in Bewegung
Im Jahresablauf
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