Die vielen österreichischen Vereinsfunktionäre können unzähliges Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen vorweisen und leisten eine beeindruckende Vereinsarbeit.
Doch wie kann dieses wertvolle Wissen gebündelt und für andere Funktionäre und Musiker zugänglich gemacht werden? Wie wird der Rohstoff „Wissen“ in der Vereinsarbeit optimal als entscheidende Ressource genutzt? Wissensmanagement in der Vereinsarbeit kann hilfreich sein und ein Wissensvorsprung entscheidet über den Erfolg eines Vereines.
Der ÖBV stellt mit dem Blasmusik-WIKI eine Plattform zur Verfügung, die eine erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Arbeit im Musikverein ist. Das Ziel ist es, mit den einzelnen Bereichen engagierte Ehrenamtliche in ihrer organisatorischen Arbeit in Musikvereinen und Verbänden zu unterstützen. Neben bundesweit gültigen Themen präsentieren die einzelnen Landesverbände ihre bundesländerspezifischen Inhalte.
Die Beiträge werden laufend ergänzt und erweitert!
Es werden Inhalte zu Themen wie AKM, Ehrungen, Förderansuchen, Jahreshauptversammlungen und Wahlen, aber auch für die einzelnen Funktionärinnen und Funktionäre und deren Tätigkeiten im Musikverein präsentiert.
Wer blasmusikalische Fragen hat, wird hier mit Sicherheit fündig!
Ein Tipp: Mit einem Klick auf die blaue Leiste „Bereiche“ am oberen Bildschirmrand öffnet sich ein kleines Archiv, in dem die jeweils aktuelle Version des Buches „Musik in Bewegung“ gelesen werden kann. Es bietet die perfekte Grundlage für die Vorbereitung auf eine erfolgreiche Marschwertung!
- Finanzen
- gesetzliche Grundlagen
- Mitglieder
- Musik in Bewegung
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- Bedienung BMV Online Oberösterreich
- (1) Login
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- (2d) Personen Ehrungen anlegen - die Ehrungsanmeldung
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- (2f) Jahresbericht
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- (2i) Ausrückungen (Proben- und Ausrückungsmodul inkl. AKM-Meldung)
- (2j) E-Mail
- Musterstatuten
- Spezifikation der Vereinsehrungen
- Bedienung BMV Online Oberösterreich
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- Steiermark
- Bedienung BMV.online
- Die Aufgaben des Obmannes (Steiermark)
- Die organisatorischen Aufgaben des Kapellmeisters (Steiermark)
- Informationen für JugendreferentInnen in der Steiermark
- Veranstaltungen in der Steiermark
- Allgemeine Fragestellungen zur Planung einer Veranstaltung in der Steiermark
- 1) Welche Bestimmungen gelten für öffentliche Veranstaltungen in der Steiermark?
- 2) Wie ist eine Veranstaltung im Veranstaltungsgesetzt definiert?
- 3) Wann muss der Veranstalter ein Formular ausfüllen und der zuständigen Behörde übermitteln?
- 4) Wann ist eine Veranstaltung öffentlich?
- 5) Beispiele für Veranstaltungen
- 6) Welche Formulare sind für die Anzeige/Meldung einer Veranstaltung zu verwenden?
- 7) Bis wann muss das vom Veranstalter ausgefüllte Formular bei der Behörde einlangen?
- 8) Wie berechnet man die Größe einer Veranstaltung?
- 9) Welche Personen sind zu zählen?
- 10) Was ist eine „Kleinveranstaltung"?
- 11) Zuständige Behörde für unterschiedliche Veranstaltungsarten
- 12) Was ist der Vorteil, wenn für eine Stätte eine entsprechende Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden ist?
- 13) Wann muss eine Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden sein?
- 14) Behördenzuständigkeit für Veranstaltungsstätten
- 15) Wer kann als Veranstalter auftreten?
- 16) Welche Voraussetzungen muss der Veranstalter mitbringen?
- 17) Welche Verantwortung trägt der Veranstalter?
- Die Bestimmungen der Veranstaltungssicherheitsverordnung VSVO Steiermark
- 1) Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben
- 2) Gelten die Bestimmungen der VSVO für alle Veranstaltungen?
- 3) Welche Bestimmungen gelten für Kleinveranstaltungen?
- 4) Welche Bestimmungen gelten für anzeigepflichtige Veranstaltungen?
- 5) Welche Bestimmungen der VSVO gelten für meldepflichtige Veranstaltungen in genehmigten Veranstaltungsstätten?
- 6) Was sind Veranstaltungseinrichtungen?
- 7) Was ist bei der Verwendung von Veranstaltungseinrichtungen bei einer Veranstaltung zu beachten?
- 8) Welche Veranstaltungseinrichtungen sind nicht zu registrieren?
- 9) Ist für Veranstaltungseinrichtungen eine Gebrauchsabnahme erforderlich?
- 10) Wer gilt als fachkundige Person?
- 11) Wie viele Sanitäranlagen sind bei Veranstaltungen vorzusehen?
- 12) Wann ist ein Ordnerdienst erforderlich und wie viele Ordner sind vorzusehen?
- 13) Wann ist ein Rettungsdienst vorzusehen?
- 14) Wann ist ein Brandschutzdienst erforderlich?
- 15) Welche Gutachten sind bei der Veranstaltung für die Überwachungsbehörde bereitzuhalten?
- Allgemeine Fragestellungen zur Planung einer Veranstaltung in der Steiermark
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- Tirol
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